
Niederschrift von Johann Kandolf vom 17. April 1969
Im Anschluss eine Kurzfassung und ein Kommentar.
Betr.: Nachbarschaft Hermagorer-Bodenalm;
Mein Großvater Matthias Kandolf,Hermagor Nr.83,war als
Anteilsberechtigter in der 70er Jahren alljährlich des öfteren
in der Bodenalm,da er stets 1 – 2 Kühe bzw.1 Kalb zur Weide
unterhielt. Dabei machte er etlichemale die Beobachtung,daß
der vom sogenannten bestandenen Konsortium bestellte Schaffer
(Verwalter) der Glashütte Tscherniheim,das dort produzierte
Glas durch seine Arbeiter mittels Tragegestell über den Stocken-
bojergraben in das Drautal abtransportieren ließ,was ihm ver-
dächtig vorkam.
Das Konsortium brachte dem Schaffer volles Vertrauen ent-
gegen,welcher durch geschickte Manipulationen immer und immer
wieder aktive Bilanzen auswies.
In einer nachfolgenden Versammlung der Nachbarschaftsmit-
glieder,wobei auch Probleme des Konsortiums zur Sprache kamen,
ließ sich Matthias K.auch zu einer Stellungnahme herbei und
brachte einen,von ihm selbst verfaßten Reim,wie folgt zum Vor-
trag:
„ Oh Tscherniheim, oh Tscherniheim,
du machst von jeher ein großes Schwein.
Die Herren gehen zwar hin und her,
die Schulden jedoch werden immer mehr.
Hermagor hat a (eine) blinde Kuah,
dö hat der Schaffer nie gmolchn gnua.“
Dieser Ausspruch wurde populär und blieb auch den Konsor-
tiummitgliedern nicht verborgen und so wurde gegen Matthias K.
gerichtlich Klage erhoben,deren Ergebnis lautete:
„Herr Matthias Kandolf,Bes.in Hermagor Nr.83,wird wegen Ver-
läumdung und ehrenrühriger Anschuldigungen gegenüber Mitgliedern
des Konsortiums zu 48 Std.Arrest verurteilt.Diese Strafe mußte
Beklagter hierorts absitzen.
Wenige Jahre darauf artete die Angelegenheit”Tscherniheim”
zum offenen Skandal aus und es stellte sich heraus,daß der
dortselbst bedienstete Schaffer tatsächlich einen Teil der Gla-s-
produktion für eigene Rechnung abgesetzt hatte.Das Konsortium
geriet in Zahlungsschwierigkeiten und mußte den Betrieb bald
darauf einstellen.Also hatte Matthias Kandolf mit seiner Anschul –
düng letzten Endes doch Recht behalten.
Mein Vater Georg Kandolf war es,welcher im letzten Jahr vor
Inkrafttreten des Rechtes fremder Dienstbarkeit durch den
Anrainer der Bodenalm,Besitzer Fischer,35 Joch des grundbuch-
mäßigen Ausmasses wieder in den rechtlichen Eigentums-und Nutz-
genusses der Nachbarschaft zurückführte,indem er als beeideter
Feldhüter etliche Stück Rindvieh des vorgenannten Besitzers
pfändete und in die Bodenalm abtrieb.Dieses Vieh mußte Herr F.
auslösen.Die nachfolgende Grenzvermessung ergab die Richtigkeit
der durch die Nachbarschaft veranlaßte Pfändung fraglichen
Viehes.
Diese wahrheitsgetreuen Begebenheiten wurden mir von
meinem Vater Georg K. wiederholt mitgeteilt.
Hermagor, 17.April 1969. gez.Johann Kandolf,
Hermagor Nr.59
Kurzfassung für die Familienchronik
Am 17. April 1969 hielt Johann Kandolf, Hermagor Nr. 59, zwei Begebenheiten aus der Geschichte seiner Familie und der Nachbarschaft Hermagorer-Bodenalm schriftlich fest.
Sein Großvater Matthias Kandolf, Hermagor Nr. 83, war in den 1870er-Jahren Anteilsberechtigter an der Bodenalm und trieb jährlich Vieh auf die Alm. Dabei bemerkte er offenbar Unregelmäßigkeiten beim sogenannten „bestandenen Konsortium“, das die Glashütte in Tscherniheim betrieb. Der dort tätige Schaffer genoss das Vertrauen des Konsortiums, Matthias Kandolf äußerte jedoch wiederholt Zweifel und brachte seine Kritik sogar in einem selbst verfassten Spottreim vor:
„Oh Tscherniheim, oh Tscherniheim,
du machst von jeher ein großes Schwein.
Die Herren gehen zwar hin und her,
die Schulden jedoch werden immer mehr.
Hermagor hat a (eine) blinde Kuah,
dö hat der Schaffer nie gmolchn gnua.“
Wegen dieser Anschuldigung wurde Matthias Kandolf vom Konsortium geklagt und vom Bezirksgericht Hermagor zu 48 Stunden Arrest verurteilt, die er im Arrest in Vellach absitzen musste.
Einige Jahre später stellte sich jedoch heraus, dass der Schaffer tatsächlich einen Teil der Glasproduktion auf eigene Rechnung verkauft hatte. Das Konsortium geriet in Zahlungsschwierigkeiten und musste den Betrieb bald einstellen. Johann Kandolf stellt deshalb rückblickend fest, dass sein Großvater Matthias mit seiner Anschuldigung letztlich Recht gehabt hatte.
Eine zweite Episode betrifft Johanns Vater Georg Kandolf. Dieser setzte sich im letzten Jahr vor Inkrafttreten des sogenannten Rechtes fremder Dienstbarkeit dafür ein, die Eigentums- und Nutzungsrechte der Nachbarschaft an einem rund 35 Joch großen Almgebiet wiederherzustellen. Als der Besitzer Fischer dort Vieh weiden ließ, pfändete Georg Kandolf als beeideter Feldhüter einige Rinder und trieb sie auf die Bodenalm. Eine spätere Grenzvermessung bestätigte nach Darstellung des Textes die Berechtigung dieser Maßnahme.
Johann Kandolf schreibt ausdrücklich, dass ihm diese Ereignisse von seinem Vater Georg Kandolf wiederholt erzählt worden seien.
Was daran familiengeschichtlich besonders schön ist
Man hat hier eine Überlieferung über drei Generationen:
Matthias Kandolf → Georg Kandolf → Johann Kandolf
und zugleich einen charakteristischen Zug: Beide älteren Kandolfs treten offenbar für das ein, was sie für Recht und gemeinschaftliches Eigentum halten – auch wenn das zunächst Ärger und im Fall von Matthias sogar Arrest bedeutet.
Kommentar:
Diese Aufzeichnung von Johann Kandolf aus dem Jahr 1969 ist weit mehr als eine bloße Erinnerung an alte Besitz- und Nutzungsrechte auf der Hermagorer Bodenalm. Sie bewahrt ein kleines Stück Familiengeschichte über drei Generationen hinweg – über Matthias Kandolf, seinen Sohn Georg und schließlich Johann selbst, der das Gehörte schriftlich festhielt.
Besonders lebendig wird darin Matthias Kandolf. Er erscheint nicht nur als Name in einer Ahnenreihe, sondern als eigenständiger, wacher und offenbar unbequemer Mensch, der Missstände bemerkte, sie aussprach und sich auch durch Widerstand nicht davon abhalten ließ. Sein selbst verfasster Spottreim über Tscherniheim macht ihn auf eine beinahe unerwartet persönliche Weise sichtbar: mit Humor, Schärfe und einer gehörigen Portion Mut. Dass er dafür zunächst mit Arrest bestraft wurde und sich später herausstellte, dass seine Kritik berechtigt gewesen war, verleiht der Begebenheit eine besondere historische Pointe.
Auch Georg Kandolf begegnet uns in dieser Niederschrift als jemand, der gemeinschaftliche Rechte nicht einfach preisgab. Als beeideter Feldhüter setzte er sich dafür ein, dass die Nutzungsrechte der Nachbarschaft gewahrt blieben – ebenfalls mit Entschlossenheit und ganz praktischem Handeln.
So erzählt dieses Blatt nicht nur von Almwirtschaft, Glasproduktion, Grenzfragen und alten Rechtsverhältnissen. Es erzählt auch von Haltung: vom genauen Hinsehen, vom Eintreten für das, was man für richtig hält, und vom Weitergeben solcher Erinnerungen innerhalb einer Familie.
Gerade darin liegt sein besonderer Wert für die Familienchronik. Aus wenigen Namen werden Menschen mit Charakter, aus trockenen Daten entsteht eine Geschichte – und aus einer mündlichen Überlieferung, die leicht hätte verloren gehen können, wurde durch Johann Kandolfs Niederschrift ein bleibendes Zeugnis.